Jahresbeiträge der SVG Nieder-Liebersbach
(angepasst durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.8.2020 und 22.3.2024)
1. Ermäßigte (Kinder + Jugendliche bis 21 Jahre) |
56,00 Euro | ab 2025: 60 € |
2. Personen über 21 Jahre | 68,00 Euro | ab 2025: 75 € |
3. Familienbeitrag (mindestens ein Erwachsener und zwei Kinder) | 160,00 Euro | ab 2025: 170 € |
4. Ehrenmitglieder sind auf Antrag beitragsbefreit |
Zu 1. Ermäßigte
Schüler, Studenten und Auszubildende über 21 Jahre sowie Mitglieder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, können auf Antrag beitragsermäßigt werden. Dieser Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.
zu 3. Familienbeitrag
Als Kinder zählen Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Auf Antrag können Mitglieder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs im Familienbeitrag verbleiben, sofern sie Schüler, Studenten oder Auszubildende sind oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Dieser Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Bescheinigung der Schule/Uni bzw. des Ausbildungsbetriebs ist vorzulegen.
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, können einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen.
Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger können auf Vorlage des Bescheides einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen.
Bei Eintritt in den Verein während des Geschäftsjahres (01.01.-31.12.) werden die Beiträge monatsanteilig fällig und berechnet. Beiträge werden auf volle Euro gerundet.
Bankverbindung der SVG: Sparkasse Starkenburg, IBAN DE66 5095 1469 0005 0539 42
Aufnahmeanträge finden Sie hier.
Der Verein bedankt sich sehr herzlich bei allen Mitgliedern, die in den vergangenen vier Jahren den Sonderbeitrag geleistet haben. Diese Aktion ist jetzt abgeschlossen, sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass zum Beispiel die Toilettenanlagen für Damen und Herren in der Alten Sporthalle grundlegend erneuert werden konnten. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Generalversammlung des Vereins am 27. März 2020. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. März 2016 wurde in den Jahren 2016 bis 2019 zur Sanierung der alten Sporthalle ein sozial gestaffelter Zusatzbeitrag erhoben. Besonders wichtig ist der SVG dabei, Familien nicht zu stark zu belasten. Daher beträgt der Zusatzbeitrag pro Familienmitglied höchstens 8,00 € pro Jahr, bei größeren Familien deutlich weniger. Der Zusatzbeitrag wird jeweils im September der genannten Jahre erhoben und auf ein separates Rücklagenkonto festgelegt.
Wir bitten alle Förderer des Vereins außerdem weiterhin um Spenden zum Aufbau der Rücklage.
Der jährliche Zusatzbeitrag betrug:
Für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre | 10,00 Euro |
Für Mitglieder über 21 Jahre | 13,00 Euro |
Für Familien (mindestens drei Mitglieder) | 24,00 Euro |
Für Ehrenmitglieder und Beitragsermäßigte | 10,00 Euro |