© 2024 Sportvereinigung Nieder-Liebersbach 1893/1911 e.V.

Ehrenstatut

 

(1)

Die Sportvereinigung Nieder-Liebersbach 1893/1911 e.V. kann in Anerkennung langjähriger aktiver Mitgliedschaft und besonderer Verdienste um den Verein die Ehrennadel der Sportvereinigung verleihen.

(2)

Besondere Verdienste können auch in anderer, den jeweiligen Ereignissen, Aktivitäten oder sonstigen Anlässen angemessener Form gewürdigt werden.

(3)

Der Ehrenausschuss berät und beschließt über die Verleihung der Ehrennadel.

(4)

Anträge auf Verleihung der Ehrennadel können von jedem Vereinsmitglied oder jedem Führungsgremium des Vereins gestellt werden.

(5)

Der Ehrenausschuss setzt sich zusammen aus

  • dem geschäftsführenden Vorstand,
  • dem/den Ehrenvorsitzenden,
  • dem Leiter der Abteilung, dem das zur Ehrung vorgeschlagene Mitglied angehört, und zwei Vereinsmitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden und nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören.

Die Amtszeit der Wahlmitglieder beträgt zwei Jahre.

(6)

Die Ehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold verliehen.

  • Die bronzene Ehrennadel kann bei mindestens 10 jähriger aktiver Mitgliedschaft und Verdiensten um den Verein,
  • die silberne Ehrennadelbei mindestens 15jähriger Mitgliedschaft und besonderen Verdiensten um den Verein,
  • die goldene Ehrennadel bei mindestens 20jähriger aktiver Mitgliedschaft und besonders herausragender Verdienste um den Verein verliehen werden.

(7)

Die Verleihung soll in würdigem Rahmen anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung der Sportvereinigung stattfinden.

(8)

Der Ehrenausschuss kann die Ehrennadel des Vereins wegen eines Vergehens oder vereinsschädigenden Verhaltens aberkennen.

(9)

Sollen Vereinsmitglieder zur Ehrung durch andere Institutionen wie Fachverbände, Gebiets-Körperschaften des öffentlichen Rechts o.ä. vorgeschlagen werden, prüft der Ehrenausschuss diesen Antrag. Bei Befürwortung durch den Ehrenausschuss wird der Antrag durch den geschäftsführenden Vorstand an die entsprechende Institution gestellt.

Das vorstehende Ehrenstatut wurde von der Generalversammlung der Sportvereinigung Nieder-Liebersbach 1893/1911 e.V. am 5. März 1994 beschlossen und mit der Änderung der Satzung in der Mitgliederversammlung am 21. Juni 2013 bestätigt.

 

Friedrich Mischke                                                                 Jochen Kruse

1. Vorsitzender                                                                   2. Vorsitzender